Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsgeschäfte von Profi-Werbefotografie.de, vertreten durch den Inhaber Björn Brücker, Föhrenstrasse 33, D-90530 Wendelstein. Das Angebot von Profi-Werbefotografie richtet sich an Geschäftskunden.
2. Vertragsgegenstand
Der Inhaber Björn Brücker betreibt unter der Adresse "profi-werbefotografie.de" ein Internetserviceportal, welches Fotografie-, Film- und Medienservices an Geschäftskunden anbietet. Diese Services werden durch ein Netzwerk von Fotografen, Film- und Medienserviceagenturen in Deutschland, Schweiz und Österreich vor Ort oder im Studio ausgeführt. Die Erstkontakaufnahme nach Übermittlung der Kundenanfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder per Telefon erfolgt über Profi-Werbefotografie. Für nähere Details zum Projekt oder für ein mögliches Treffen, wird Profi-Werbefotografie seine Netzwerkpartner in den jeweiligen Städten Kundeninformationen zusenden.
Kunden bzw. Interessenten, die den angebotenen Service über Profi-Werbefotografie nutzen möchten, melden sich mit konkreten Angaben über das Kontaktaufnahmeformular von Profi-Werbefotografie.de an. Profi-Werbefotografie wird daraufhin ein Preisangebot an den Kunden zusenden. Bei Akzeptanz des Angebots wird Profi-Werbefotografie seinem Netzwerkpartner darüber informieren, um die Details zur Angebotserfüllung mit dem Kunden abzusprechen. Zusammenfassend ist der Leistungsgegenstand von Profi-Werbefotografie die Vermittlung von Foto- und Filmaufträgen sowie Medienservices an die Kooperationspartner. Die Rechnungsstellung erfolgt entweder durch Profi-Werbefotgrafie direkt oder durch den Kooperationspartner.
3. Nutzungsrechte
Rechte an den Fotos, werden jeweils ausschließlich dem jeweiligen Zweck der Beauftragung und allein dem Auftrag gebenden Kunden übertragen. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Übertragung räumlich und zeitlich unbeschränkt. Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte bleiben vorbehalten. Einer Übertragung an Dritte wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt insbesondere in solchen Fällen, in welchen der Kunde die Produktaufnahmen für angeschlossene Betriebe, bspw. in einem Franchisemodell verwenden will und solchen Fällen, in welchen der Kunde die Produkte (auch) über andere Händler verkauft. Dies gilt ferner dann, wenn der Kunde die Produktaufnahmen derart online, wie offline einsetzt, dass sich ein Dritter diese inhaltlich zu Eigen macht. Dem Kunden steht ein Recht auf eigenhändige Bearbeitung der Produktaufnahmen nicht zu. Im Fall zulässiger Vervielfältigung und Verwertung sind sämtlichen Werken die Urheberrechtskennung hinzuzufügen.
Das Nutzungsrecht für die an den Kunden gelieferten Produktaufnahmen bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Zahlungsansprüche bei den Kooperationspartnern von Profi-Werbefotografie. Dem Kooperationspartner von Profi-Werbefotografie bleibt berechtigt die Produktaufnahmen auf eigenen Bildträgern der Öffentlichkeitsarbeit, online wie offline zu verwerten. Dem kann der Kunde bei einem berechtigten Interesse (bspw. Markteinführung, Verhinderung der Offenbarung nach Geschmacksmusterrecht) widersprechen. Im Einzelfall kann abweichend von diesen Allgemeinen Bedingungen eine andere Vereinbarung getroffen werden. Soweit dem Kunden bekannt wird, dass die Produktaufnahmen für weitere Verwertungshandlungen interessant werden, er gegebenenfalls von Dritten um Lizensierung gebeten wird, wendet er sich an den Kooperationspartner, um eine Ausweitung der Lizenz und eine geeignete Folgevergütung zu vereinbaren.
4. Lieferzeit
Die Kooperationspartner von Profi-Werbefotografie bemühen sich um eine zeitnahe Realisierung der Aufträge. Feste Liefertermine können zwischen den Kooperationspartnern von Profi-Werbefotografie und dem Kunden vereiart werden. Fertig gestellte Fotos werden auf einem Server dem Kunden zur Ansicht und nach Endfertigung zur Verfügung gestellt. Dem Kunden werden individuelle Zugangsdaten per Mail mitgeteilt. Im Fall von Beanstandungen ist eine Nachlieferungszeit von einer Woche vereinbart.
5. Zusammenarbeit
Eine reibungslose und transparente Zusammenarbeit ist wichtig für die erfolgreiche Umsetzung der Projekte. Hierzu ist es absolut notwendig, dass der Kunde über alle Details und Besonderheiten der zu fotografierenden Produkte informiert. Teilen Sie uns genau mit, welche Art und welches Niveau der Fotoerstellung Sie wünschen und für welche Zwecke Sie die Fotos verwenden. Produkte, gleich ob persönlich übergeben oder per Transportunternehmen geliefert, müssen frei von Beschädigung sein. Die Oberflächen dürfen keine schadhaften Stellen aufweisen, keine Knicke im Stoff, keine Kratzer auf dem Holz, dem Leder, dem Plastik haben. Der Kunde hat seine Produkte vor Übergabe oder Lieferung genauestens auf Nichtvorhandensein solcherlei Mängel zu prüfen. Für den Fall der Übersendung von in Einzelteilen gelieferten Produkten, hat der Kunde die Anweisungen für einen Aufbau und einen Abbau beizufügen. Hierzu können Zusatzkosten entstehen.
In jedem Fall der Übersendung von Produkten hat der Kunde den Sendungen einen Retourenbeleg beizufügen, mittels dessen eine für den Kooperationspartner von Profi-Werbefotografie kostenfreie Rücksendung gewährleistet wird. Im Einzelfall und auf Wunsch des Kunden übernimmt der Kooperationspartner von Profi-Werbefotografie auch ohne Retourenbeleg die Rücksendung und stellt Kosten hierfür in Rechnung. Die Kooperationspartner von Profi-Werbefotografie unterhalten keine Lagerflächen für nicht zurückgenommene Produkte. Soweit die Rücksendung scheitert oder aber eine Abholung ausbleibt, ist der Kooperationspartner von Profi-Werbefotografie nach erfolgloser Mahnung berechtigt die Produkte zu entsorgen. Sollten hierbei Kosten entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Es können gegebenenfalls weitere Kosten der Rücksendung für notwendig werdende Neuverpackungen entstehen. Sie werden dem Kunden ebenso in Rechnung gestellt.
Für den Fall, dass Fotos nicht im Studio von der Kooperationspartner gefertigt werden sollen, beispielsweise, weil die Übersendung mit einem Transportunternehmen untauglich ist, ist die Stellung eines bevollmächtigten Vertreters des Kunden verpflichtend. Dieser Vertreter muss am Ort der zu fertigenden Fotos eine entsprechende Führungsgewalt und Verantwortung wahrnehmen können. Er muss berechtigt sein über Sachen zu verfügen und Anweisungen an solche Personen zu geben, die im Rahmen arbeitsvertraglicher Pflichten Umgang mit den zu Fotoaufnahmen ausgewählten Produkten haben. Er muss die Befugnis haben – gleich aus welchem Grund – Fotoarbeiten zu unterbrechen und gegebenenfalls zu verschieben oder aber im Zweifel unter Hinweis auf die Kostenlast auf solche auch ganz zu verzichten. Er muss ferner berechtigt sein uns die gefertigten Fotoaufnahmen abzunehmen.
6. Haftung und Gewährleistung
Sollte ein Kooperationspartner von Profi-Werbefotografie nach Übersendung und Erhalt von Produkten durch den Kunden feststellen, dass sich eine Fotografie wider Erwarten nicht - oder teilweise - oder aber nicht am Ort realisieren lässt, wird dies dem Kunden durch den Kooperationspartner umgehend mitgeteilt. Sofern eine Regulierung innerhalb der gewählten Optionen zur Fotografie tauglich erscheint, wird diese angeboten und gegebenenfalls als neuer Vertragsgegenstand nachverhandelt. Sofern eine solche Nachverhandlung scheitert, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gegebenenfalls durch nicht sachgerechte Angaben des Kunden verursachte Kosten – insbesondere Zusatzleistungen, die vorher nicht angegeben oder durch den Kunden als Standard vorausgesetzt worden sind – sind auch im Fall eines Rücktritts zu ersetzen.
Im Fall der vertragsgemäßen Fertigung von Fotos werden diese nach Fertigung und Nachbearbeitung auf einen Server hochgeladen. Soweit der Kunde unbeachtet des Vorliegens eines Mangels Nachbesserung fordert, wird diese binnen einer weiteren Woche erbracht. Eine Nachbesserung unter Erbringung völlig neuer Aufnahmen ist jedoch ausgeschlossen.
Eine angemessene Reduzierung der Vergütung ist nur im Fall eines objektiven Mangels und erfolgloser Nachbesserung möglich. Ein objektiver Mangel liegt dann vor, wenn die vertraglich zugesicherte Soll-Beschaffenheit der Fotos von der Ist-Beschaffenheit nicht lediglich unerheblich abweicht. Es liegt im Ermessen des Kooperationspartners von Profi-Werbefotografie im Einzelfall Nachbesserungen außerhalb des zugesicherten Rahmens von Bearbeitungen vorzunehmen. Eine Pflicht besteht nicht.
Profi-Werbefotografie bzw. seine Kooperationspartner haften aus eigenem Verschulden, wenn Produkte, die zum Zweck von Produktfotografien in Arbeit gegeben wurden, durch grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Tun oder Unterlassen beschädigt werden. Kunden sind aufgefordert über Gefahren bei Versand, Öffnung von Paketen, Aufbau von Produkten, gegebenenfalls über besondere Eigenschaften zu informieren. Sie tragen ein Mitverschulden, sollte es aufgrund nicht ordnungsgemäßer Information zu Beschädigungen kommen.
7. Datenschutz und Verschwiegenheit
Profi-Werbefotografie verpflichtet sich zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden in der durch das BDSG vorgeschriebenen Form. Kunden können jederzeit den Umfang der von Ihnen gespeicherten Daten einsehen, indem sie Profi-Werbefotografie um Auskunft bitten. Sie können insoweit auch deren Löschung begehren, soweit die Daten nicht zwingend zum Nachweis der Geschäftsvorfälle von Profi-Werbefotografie und gegenüber der zu Auskünften berechtigten Behörden gespeichert werden. Profi-Werbefotografie wird Dritten gegenüber Datensicherheit wahren und Auftragsdatenverarbeitungsverträge schließen.
Profi-Werbefotografie ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, fertige Aufnahmen für eine Laufzeit von bis zu 2 Jahren auf einem Server zu speichern. Beide Vertragsparteien verpflichten sich einander zu Stillschweigen betreffend solcher über den Vertragspartner in Kenntnis gebrachter Betriebsgeheimnisse. Gleiches gilt betreffend der zwischen den Parteien vereinbarten weitergehenden Bedingungen des jeweiligen Einzelvertrages.
Von der Verschwiegenheit nicht erfasst ist die Möglichkeit der Nennung des Kunden als Referenz von Profi-Werbefotografie bzw. von seinen Kooperationspartnern, die den Kundenauftrag erledigen. Zu diesem Zweck dürfen auch die gefertigten und übergebenen Produktfotos online und offline Verwendung finden. Der Kunde ist jederzeit berechtigt dem mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen.
8. Änderungen/Modifikationen
Profi-Werbefotografie kann die Bedingungen für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Angebotes jederzeit ändern. Profi-Werbefotografie teilt die Änderungen durch einen Hinweis auf seiner Internetseite dem Kunden mit. Soweit der Kunde nach dem Hinweis auf eine Änderung das Angebot von Profi-Werbefotografie in Anspruch nimmt, akzeptiert er diese Änderung. Profi-Werbefotografie kann einen oder alle Aspekte seines Angebotes nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Mitteilung beenden oder rückgängig machen.
9. Sonstiges
Mit Erscheinen einer aktualisierten Version der AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit. Erfüllungsort für die vertraglichen Pflichten und Leistungen ist soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Profi-Werbefotografie. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam und/oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame und/oder nichtige Bestimmungen müssen so ersetzt werden, dass der angestrebte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz von Profi-Werbefotografie als vereinbart. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Profi-Werbefotografie, Inhaber Björn Brücker
Föhrenstrasse 33, D-90530 Wendelstein
Steuernummer: 247/207/80786
01.03.2018, Wendelstein